AGB Deko-Kraus GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Deko-Kraus GmbH, Brahmstr.7, 81677 München, Inhaber Philipp Kraus (nachfolgend ,,Deko-Kraus“ genannt).
1. Geltungsbereich
1.1 Für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Deko-Kraus (im Folgenden „Auftragnehmer“) gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden „Auftraggeber“) gelten die nachfolgenden zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Bedingungen ausschließlich.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Deko-Kraus stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die AGB von Deko-Kraus gelten auch dann, wenn Deko-Kraus in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen den Auftrag des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Deko-Kraus erbringt Dekorations- und Designarbeiten. Sofern es vom Auftraggeber nicht ausdrücklich bestimmt, ist Deko-Kraus in der Ausgestaltung seiner zu erbringenden Arbeiten frei. Konkrete Vorgaben des Auftraggebers sind Deko-Kraus vor Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich oder in Textform mitzuteilen.
2.2 Diese AGB gelten auch für den Verkauf und/oder die Vermietung von Waren und Produkten („Waren“) von Deko-Kraus, unabhängig davon, ob der Auftraggeber Deko-Kraus mit darüber hinaus gehenden Leistungen beauftragt hat. Für den Verkauf von Waren gelten ergänzend die Bestimmungen des HGB.
3. Angebot, Vertragsschluss, Ausführungsbestimmungen
3.1 Die Web-Seiten von Deko-Kraus sowie Werbematerialien (z.B. Flyer, Prospekte etc.) jeder Art von Deko-Kraus stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar. Ein Vertragsverhältnis kommt erst dadurch zustande, dass Deko-Kraus die Beauftragung ausdrücklich annimmt.
3.2 Deko-Kraus ist berechtigt, sich bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen ganz oder teilweise sorgfältig ausgesuchter und überwachter Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Sofern dies geschieht, werden diese Erfüllungsgehilfen nicht Vertragspartner des Auftraggebers. Die persönliche Leistungserbringung ist nur dann geschuldet, wenn Deko-Kraus diese gegenüber dem Auftraggeber schriftlich vor Auftragserteilung zusichert.
3.3 Für Leistungen, die Deko-Kraus nicht am Geschäftssitz in München erbringt, werden dem Auftraggeber nach Aufwand Fahrtkosten, Spesen und etwaige Übernachtungskosten gesondert in Rechnung gestellt.
3.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über ihm bekannte gesetzliche oder behördliche sowie sonstige Anordnungen und Auflagen (z.B. Brandschutzbestimmungen), welche die Ausführung des Auftrages unmittelbar oder mittelbar betreffen oder betreffen können, vor Auftragserteilung zu informieren und hat etwaige erforderliche Genehmigungen und Versicherungen selbst einzuholen bzw. abzuschließen.
4. Fertigstellungs- und Liefertermine
4.1 Liefer- und Fertigstellungstermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von beiden Vertragsparteien ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
4.2 Ein etwaig vereinbarter Liefer- oder Fertigstellungstermin verschiebt sich angemessen, sofern zur Durchführung des Auftrags erforderliche Unterlagen, Vorgaben oder (technische) Freigaben nicht rechtzeitig durch den Auftraggeber bereitgestellt werden.
4.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Feuer, Wasserschäden usw.) und Krankheit hat Deko-Kraus nicht zu vertreten und berechtigt Deko-Kraus dahingehend, das Erbringen seiner betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Deko-Kraus wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Krankheit unverzüglich anzeigen.
5. Lieferung, Eigentumsvorbehalt
5.1 Lieferungen von Waren erfolgen ab Lager auf Rechnung des Auftraggebers.
5.2 Alle Verkaufspreise von Waren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, Versandkosten und gegebenen falls Nachnahmegebühren sowie Aufbau- und Installationskosten. Je nach Versandart errechnen sich die Versandkosten in Abhängigkeit von der Größe, Gewicht und Anzahl der Waren.
5.3 Alle von Deko-Kraus gelieferten Waren und/oder sonstige Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung resultierender Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch den Auftraggeber im Eigentum von Deko-Kraus. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Waren pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen. Eine Weiterveräußerung oder Verpfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Deko-Kraus nicht gestattet.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Deko-Kraus alle zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere Angaben zu Veranstaltungsort, -zeit, -ablauf sowie spezifische Anforderungen an Dekoration und Ausstattung.
6.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die für die Leistungserbringung notwendigen Zugänge zu Veranstaltungsräumen und -flächen rechtzeitig gewährt werden. Ebenso stellt er sicher, dass alle behördlichen Genehmigungen, Sicherheitsvorschriften und sonstigen rechtlichen Anforderungen eingehalten werden, soweit sie für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.
6.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwendungen, ist Deko-Kraus berechtigt, den daraus entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich entsprechend. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von Deko-Kraus bleiben unberührt.
7. Mietgegenstände
Sofern Deko-Kraus dem Auftraggeber Mietgegenstände zur Verfügung stellt, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese sorgfältig zu behandeln und ausschließlich für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Die Rückgabe hat zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zu erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe oder Beschädigung behält sich Deko-Kraus das Recht vor, zusätzliche Kosten oder Schadensersatz geltend zu machen.
8. Urheber- und Nutzungsrechte
8.1 Alle von Deko-Kraus erbrachten Leistungen, einschließlich der Entwürfe, Pläne und Skizzen, die eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes darstellen, unterliegen den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
8.2 Deko-Kraus räumt dem Auftraggeber an den im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Leistungen, insbesondere an den Gestaltungskonzepten, Dekorationskonzepten und Designleistungen, ein einfaches, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Dieses Nutzungsrecht ist auf den vertraglich vereinbarten Zweck beschränkt und umfasst das Recht zur Nutzung, Vervielfältigung und Bearbeitung der erbrachten Leistungen ausschließlich im Rahmen des jeweiligen Projekts …
8.3 Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, ist Deko-Kraus berechtigt, den Namen des Auftraggebers in Referenzlisten – insbesondere zu Präsentationszwecken auf der Webseite von Deko-Kraus – für eigene Zwecke zu veröffentlichen.
Diese Einwilligung kann durch den Auftraggeber jederzeit gegenüber Deko-Kraus widerrufen werden.
9. Vergütung und sonstige Zahlungen
9.1 Die von Deko-Kraus angegebenen Preise und Vergütungen sind Netto-Preise in EURO zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer soweit einschlägig.
9.2 Die Rechnungen von Deko-Kraus sind sofort fällig und ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen zahlbar. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist Deko-Kraus berechtigt, Verzugszinsen für Unternehmer in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
9.3 Wechsel oder Schecks werden nur nach vorheriger Zustimmung von Deko-Kraus als Zahlungsmittel angenommen.
9.4 Deko-Kraus ist, insbesondere bei finanziellen Vorleistungen oder Aufträgen über einen längeren Zeitraum, berechtigt, vom Auftraggeber Abschlagszahlungen in angemessener Höhe zu fordern.
9.5 Deko-Kraus ist berechtigt, bei Warenlieferungen Vorkasse zu verlangen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
10. Fremdleistungen
10.1 Die Auswahl der Dienstleister zur Erbringung von Fremdleistungen obliegt, wenn nicht anders vereinbart, allein Deko-Kraus.
10.2 Deko-Kraus vergibt Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich sind, regelmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Deko-Kraus ist jedoch berechtigt, die Vergabe der Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers vorzunehmen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Deko-Kraus auf Verlangen hierzu den entsprechenden Auftrag in Textform zu erteilen.
10.3 Deko-Kraus haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Drittbeauftragten, die nicht Erfüllungsgehilfen von Deko-Kraus sind – auch nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Dritten. Bei Erfüllungsgehilfen von Deko-Kraus richtet sich die Haftung nach den Regelungen in Ziffer 11.
10.4 Soweit Deko-Kraus Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, ist Deko-Kraus berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, sämtliche gegenüber der Fremdfirma bestehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung an den Auftraggeber abzutreten. Sofern Deko-Kraus dem Auftraggeber die Abtretung anbietet, ist der Auftraggeber verpflichtet, vor einer Inanspruchnahme von Deko-Kraus zunächst die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.
10.5 Soweit Deko-Kraus auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der Auftraggeber auf Verlangen von Deko-Kraus verpflichtet, einen angemessenen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der Auftraggeber stellt Deko-Kraus im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
11. Haftung
11.1 Die Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen Deko-Kraus richten sich außerhalb des Gewährleistungsrechts ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den nachfolgenden Bestimmungen.
11.2 Deko-Kraus haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen, bei Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.3 Für Schäden, die aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, haftet Deko-Kraus auch bei jeder Form von Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11.4 Sofern Deko-Kraus eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) zumindest fahrlässig verletzt, ist die Haftung von Deko-Kraus auf typischerweise entstehende, vorhersehbare Schäden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
11.5 Im Übrigen ist die Haftung von Deko-Kraus ausgeschlossen.
11.6 Soweit die Voraussetzungen von Ziffer 11.2 bis 11.4 nicht vorliegen, übernimmt Deko-Kraus keine Haftung für Schäden oder Verluste an den im Rahmen der Vertragsabwicklung gespeicherten oder übertragenen Daten durch Missbrauch Dritter.
11.7 Soweit die Voraussetzungen von Ziffer 11.2 bis 11.4 nicht vorliegen, übernimmt Deko-Kraus keine Haftung für die Wiederbeschaffung von Daten. Für den Fall eines Datenverlustes hat der Auftraggeber im Rahmen der ihm obliegenden Schadensminderungspflicht die betreffenden Daten erneut unentgeltlich an Deko-Kraus zu übermitteln. Wurde ein etwaiger Datenverlust durch ein Verschulden des Auftraggebers herbeigeführt, stehen diesem gegenüber Deko-Kraus keine Schadensersatzansprüche zu, es sei denn, Deko-Kraus trifft eine über einfache Fahrlässigkeit hinausgehendes Mitverschulden.
Im Falle eines durch den Auftraggeber zu vertretenden Datenverlustes kann Deko-Kraus für ein erneutes Aufspielen der Daten, soweit diese bei Deko-Kraus noch als Backup vorhanden sind, einen angemessenen Aufwandsersatz von dem Auftraggeber verlangen.
11.8 Soweit die Haftung von Deko-Kraus ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Deko-Kraus.
12. Stornierung durch den Auftraggeber
Im Falle einer Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber reduziert sich die Vergütung wie folgt:, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart.
- Stornierung bis 3 Monate vor dem Veranstaltungstermin: 15 % der vereinbarten Auftragssumme
- Stornierung bis 1 Monat vor dem Veranstaltungstermin: 50 % der vereinbarten Auftragssumme
- Stornierung bis 1 Woche vor dem Veranstaltungstermin: 90 % der vereinbarten Auftragssumme
- Stornierung weniger als 1 Woche vor dem Veranstaltungstermin oder bei Nichtdurchführung der Veranstaltung ohne vorherige Stornierung: 100 % der vereinbarten Auftragssumme
Diese pauschalierten Vergütungsansprüche gelten nicht, soweit Deko-Kraus infolge der Stornierung über die jeweils geltende Pauschale hinaus Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft einen höheren Verdienst erzielt hat. In einem solchen Fall mindert sich die Vergütung entsprechend.
13. Gewährleistung
13.1 Der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), so ist er verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich nach Ablieferung auf Mängel zu untersuchen und, sofern sich ein Mangel zeigt, diesen Deko-Kraus unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, gelten die gelieferten Waren als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Zur Erhaltung der Rechte des Auftraggebers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
13.2 Diese Regelungen gelten nicht, wenn Deko-Kraus den Mangel arglistig verschwiegen hat.
14. Sonstiges
14.1 Gegen Ansprüche von Deko-Kraus kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Ansprüchen aufgerechnet werden.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
14.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von Deko-Kraus im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in der EDV-Anlage gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
14.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts.
14.4 Gerichtsstand ist München.
14.5 Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.
14.6 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine wirksame Bestimmung treffen, die den AGB im Ganzen sowie den vertraglichen Absprachen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahekommt. Ebenso ist zu verfahren, wenn die AGB eine Lücke aufweisen sollten.
(Stand: April 2025)